GS 171.210 / Synoptische Tabelle
Vernehmlassungsentwurf / Version vom 16. September 2025
Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh.,
in Revision des Geschäftsreglements des Grossen Rates (GrGR) vom 21. November 1994,
beschliesst:
1 Zu Beginn der Beratung findet in der Regel eine Eintretensdebatte statt, in welcher der Reihe nach der Präsident der zuständigen Kommission, die übrigen Mitglieder der Kommission, die Mitglieder des Grossen Rates, der zuständige Departementsvorsteher und die übrigen Mitglieder der Standeskommission das Wort erhalten.
2 Geschäfte, die nicht in einer Kommission vorberaten oder vorbereitet wurden, und von der Standeskommission überwiesene Berichte werden vom zuständigen Departementsvorsteher erläutert. Hierauf erhalten die übrigen Mitglieder der Standeskommission, danach der Präsident der zuständigen Kommission, die übrigen Mitglieder der Kommission und die übrigen Mitglieder des Grossen Rates das Wort.
1 Jedes Mitglied des Grossen Rates und seine Kommissionen haben das Recht, die Standeskommission zu beauftragen, einen Entwurf für eine Abänderung der Kantonsverfassung, für den Erlass, die Abänderung oder Aufhebung von Gesetzen, Verordnungen oder Grossratsbeschlüssen vorzulegen oder eine bestimmte Frage zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.