Vernehmlassungsentwurf / Version vom 16. September 2025
2 Ist die bisherige Präsidentin oder der bisherige Präsident aus dem Grossen Rat ausgeschieden oder wegen persönlicher Verhinderung nicht in der Lage, an der Session teilzunehmen, wird die erste Session der Amtsperiode oder eines neuen Amtsjahrs bis zur Wahl der neuen Präsidentin oder des neuen Präsidenten durch das amtsälteste anwesende Mitglied des Grossen Rates geleitet.