So verfassen Sie eine Stellungnahme

1. Bearbeiten

Klicken Sie auf das Stift-Symbol, um auf einen Abschnitt des Textes zu reagieren. Sie haben folgende Möglichkeiten:

Antrag
Nehmen Sie Änderungen direkt am Originaltext vor. Zusätzlich können Sie Ihre Änderungen begründen.
Anmerkung
Schreiben Sie eine Anmerkung zu einem Abschnitt.

2. Vorschau

In der Vorschauansicht erhalten Sie einen Überblick über Ihre Anträge und Anmerkungen. Hier haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Stellungnahme zu exportieren.

3. Einreichen

Vergessen Sie nicht, die Stellungnahme einzureichen, wenn Sie damit fertig sind. Nur eingereichte Stellungnahmen werden berücksichtigt.

Grundsätzliches / Generelle Anmerkungen zu dieser Vorlage

Verordnung über das fakultative Referendum

Vernehmlassungsentwurf / Version vom 16. September 2025

I.

Titel (geändert)

Verordnung über das fakultative Referendum (VFR)

Art. 1 Abs. 1 (geändert)

1 Diese Verordnung regelt in Ausführung des Gesetzes über die politischen Rechte vom .... (GPR) das Verfahren für fakultative Referenden.

Art. 2 Abs. 2 (geändert)

2 Die dem fakultativen Referendum unterstehenden Grossratsbeschlüsse werden im kantonalen Publikationsorgan mitgeteilt.

Art. 3 Abs. 3 (geändert)

3 Der letzte Tag der Referendumsfrist ist in der Veröffentlichung festzuhalten.

Art. 11

Aufgehoben.

Art. 11a (neu)

Referenden Bezirke und Gemeinden

1 Die Bezirke und Gemeinden können das kantonale Verfahren für die Abwicklung von Referenden und die Zuständigkeiten auf ihre Bedürfnisse und die örtlichen Verhältnisse anpassen.

2 Soweit eine entsprechende Regelung im Bezirks- oder Gemeinderecht fehlt, wird das kantonale Recht sinngemäss angewandt.

II.

Keine Fremdänderungen.

III.

Keine Fremdaufhebungen.

IV.

Dieser Beschluss tritt am ... in Kraft.